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Regionales Entwicklungskonzept für den Naturpark Wildeshauser Geest

9. Monitoringsystem

9.1 Indikatoren

Das Monitoring-System soll es der LAG ermöglichen, die Durchführung der geplanten Aktivitäten zu überwachen. Je intensiver die im Rahmen dieses Entwicklungskonzeptes konzipierten Aktionen bereits während der Durchführung beobachtet werden, desto schneller wird die LAG in der Lage sein, etwaige Abweichungen von den Programmzielen von Leader+ und den regionalen Zielsetzungen festzustellen. Frühzeitiges korrigierendes Eingreifen kann sodann den Erfolg der Maßnahmen trotz Abweichung sicherstellen.

Das Monitoring besteht aber nicht nur aus der Überwachung von Projektträgern, sondern ist notwendigerweise vor allem auch Selbstüberwachung der Tätigkeiten der LAG: Das konzeptionelle Vorgehen im Rahmen einer übergreifenden Zusammenarbeit in der Region sollte in regelmäßigen Zeitabständen einer Bestandsaufnahme hinsichtlich Zielkonformität und Effektivität unterzogen werden.

Vor allem die Überprüfung der Aktivitäten hinsichtlich der Ziel- und Programmkonformität macht es erforderlich, die Indikatoren des Monitoring konsequent aus dem Zielsystem des Regionalen Entwicklungskonzeptes heraus zu entwickeln.

Somit fügt sich das Monitoring in folgender Weise in das Gesamtschema des Konzeptes ein: Nachdem aus den Programmzielen von Leader+ ein eigenes Zielsystem erarbeitet wurde, hat die LAG dieses in Form einer Gesamtstrategie (Leitbild und Maßnahmebereiche) operationalisiert. Die daraus folgende Umsetzung von Aktivitäten und Projekten orientiert sich somit primär an den inhaltlichen Direktiven der Strategie. Das Monitoring-Konzept soll nun den Rückbezug der Aktivitäten auf das vorhandene Zielsystem leisten. Damit ist das Monitoring ein eigenständiger Prozeßschritt, der zu einer regelmäßigen Überprüfung der Gesamtstrategie und ihrer Einzelaktivitäten führt. Das bedeutet, dass erforderliche Veränderungen des Gesamtkonzeptes (und nicht nur Veränderungen bei der Durchführung) zeitnah berücksichtigt bzw. vorgenommen werden können.

Bei der Wahl der für das Monitoring geeigneten Indikatoren ist zu berücksichtigen, dass zunächst nur das Programm selbst und seine unmittelbaren Ergebnisse Gegenstand einer Beobachtung sein können. Die regionalen Wirkungen des Programms und seiner Einzelaktivitäten, z.B. ein etwaiger Anstieg der Aufenthaltsdauer von Gästen oder ein Anstieg der regionalen Beschäftigtenzahlen, können dagegen erst nach 3-4 Jahren der Durchführung festgestellt werden. Die Ursache hierfür liegt einerseits am zeitlichen Rückstand der Verfügbarkeit von Daten, vor allem aber an der quantitativen Dynamisierung des Entwicklungsprozesses. Während der ersten 3 Jahre der Umsetzung wird die LAG mit ihren Aktivitäten Impulse zur regionalen Innovation geben, die in Anbetracht der Größe des Gebietes aus quantitativer Perspektive heraus noch keine meßbaren Wirkungen nach sich ziehen werden. Da es sich jedoch fast durchweg um Maßnahmen mit Impulscharakter handeln wird, die weitere - nicht geförderte - Aktivitäten nach sich ziehen, ist nach Ablauf von 3-5 Jahren auch mit quantitativ meßbaren Wirkungen zu rechnen.

Allerdings ist der Wegfall von Wirkungsindikatoren kein Grund, die Programmwirkungen aus dem Blick zu verlieren. Die Wirkungen des Programms bedürfen ab dem 4. Jahr der Durchführung einer qualitativen Bewertung, die im nächsten Abschnitt beschrieben ist.

Aus datentechnischen Gründen ist auf die Benennung von Kontextindikatoren verzichtet worden. Der Aufwand, Daten in einer aussagefähigen Weise für ein Monitoring regelmäßig verfügbar zu machen, steht hier in keinem Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen. Zudem verfügt eine LAG mit mehr als 30 regionalen Institutionen über ein hohes Mass an "Kontexterfahrung", die systematisch abgerufen, von höherem Nutzen ist als einige Kontextindikatoren mit begrenztem Aussagehorizont.

Alle unten erläuterten Indikatoren sind somit Programmindikatoren, die sich auf die Abbildung von Output (quantitativer Effekt einer Förderung) und Maßnahmeergebnis der geförderten Aktivitäten beschränken.

Das Schaubild auf der Folgeseite zeigt einen Überblick über das gesamte Ziel- und Indikatorensystem des Regionalen Entwicklungskonzeptes. Wie daraus ersichtlich wird, sind jedem (aus den Programmzielen von Leader+ abgeleiteten) regionalen Entwicklungsziel 3 Indikatoren zugeordnet worden, deren Werte meist relativ einfach zu ermitteln sind.

Darüber hinaus sollte aber auch die Kohärenz des Programms während der Durchführung (und nicht nur die konzeptionelle, theoretische Kohärenz) geprüft werden. Das mittelbare Ziel regionaler Innovationen besteht ferner in einer Zunahme regionaler Entwicklungskompetenz und einer konsequenten Ausschöpfung von Synergieeffekten. Daher wurden außerhalb des Zielsystems hierzu 3 weitere Indikatoren (0.1-0.3) herangezogen.

Es folgt nun einer kurze Erläuterung der Indikatoren, soweit sich deren Beobachtungshorizont nicht von selbst ergibt. Für alle Indikatoren gilt, dass sie sich ausschließlich auf das hier dargelegte Programm beziehen, und nicht auf hiervon unabhängige Aktivitäten. Output und Ergebnisse von durch Leader+ angestoßene, jedoch im weiteren Verlauf durch andere Finanzierungsquellen ermöglichte Projekte, gehören ausdrücklich zum Programm, da solche Effekte Bestandteil des Zielsystems von Leader+ sind.

Indikatoren:
1.1

Vernetzt sind solche Institutionen, die in Zusammenhang mit dem Regionalen Entwicklungskonzept bzw. mit dessen Umsetzung einen geregelten Kontakt zueinander haben.

1.2

Hier geht es um die Weitergabe von Informationen eines oder mehrerer Partner an alle anderen LAG-Partner.

1.3

Dieser Indikator mißt die Zahl der innerhalb der LAG gefaßten strategischen Beschlüsse mit gesamträumlicher Auswirkung. Hierunter fallen auch "negative" Beschlüsse, d.h. z.B. die Ablehnung eines bestimmten Vorgehens. Nicht zu berücksichtigen sind Beschlüsse über Einzelvorhaben und deren Finanzierung.

2.1

Maßgeblich ist die Summe der durch Leader+ sowie Kofinanzierungen und Eigenbeiträge der Beteiligten im Rahmen des hier dargestellten Entwicklungsprozesses "mobilisierten" Mittel.

2.2

Zahl der im Rahmen des Leader+-Vorgehens geförderten Aktivitäten.

2.3

Zur Bevölkerung zählen in diesem Falle nicht die Mitglieder der in der LAG zusammengeschlossenen Organisationen.

3.1

Analog zu 2.1.

3.2

Analog zu 2.2.

3.3

Hier geht es um die Zahl der aktiv beteiligten Betriebe. Nicht berücksichtigt werden diejenigen, die in passiver Hinsicht von einer Maßnahme betroffen sind.

4.1

Analog zu 2.1.

4.2

Analog zu 2.2.

4.3

Wie beschrieben.

5.1

Analog zu 2.1.

5.2

Analog zu 2.2.

5.3

Frauen und Jugendliche gehören gegenwärtig zu den vordringlichen Zielgruppen. Daher soll ihre Beteiligung gesondert beobachtet werden.

0.1

Hier handelt es sich um die Überwachung von Synergieeffekten. Möglichst viele, wenn nicht sogar alle Vorhaben im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses sollen mindestens 2 der 5 Zielsetzungen gleichzeitig dienen.

0.2

Hierzu gehören Maßnahmen im Rahmen dieses Entwicklungskonzeptes, die die Kentnis von Akteuren und Bevölkerung über neue Aspekte der Regionalentwicklung verbessern. Darunter fallen z.B. Workshops, Vortragsveranstaltungen, Kooperationstreffen mit ausländischen Partnern sowie Bildungsmaßnahmen zu Wirtschaft, Umwelt und sozialen Aspekten.

0.3

Hier sind alle Leader+-Aktivitäten und -projekte (einschließlich der durch weitere Finanzierungsquellen geförderten Projekte) zu berücksichtigen, die mit anderen Aktivitäten des Programms auf der Durchführungsebene verknüpft sind.

9.2 Beteiligte und Organisation des Monitoring

Beteiligte des Monitoring sind in erster Linie die Mitglieder der LAG sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die entsprechenden Werte für die einzelnen Indikatoren zusammenzutragen, sind ferner die Träger der Maßnahmen und Projekte bzw. die für deren Durchführung Verantwortlichen einzubinden. Diese haben im Rahmen einer jährlichen Berichtspflicht die jeweils mobilisierten Mittel, die Zahl der Beteiligten usw. an die LAG zu übermitteln.

Ferner sind nach Ablauf des 3. Jahres der Umsetzung dieses regionalen Entwicklungskonzeptes 5 externe Sachverständige aus Wirtschaft und Gesellschaft (jeweils eine(r) für jeden Zielbereich) in das Monitoring einzubeziehen. Da nach Ablauf des 3. Jahres der Umsetzung vermutlich die ersten Wirkungen des Programms in der Region beobachtet werden können, sollten von diesem Zeitpunkt an diese externen Sachverständigen die LAG bei der Einschätzung der Programmwirkungen unterstützen. Die Experten müssen von der LAG im Einvernehmen benannt werden und nach Möglichkeit nicht den in der LAG vertretenen Institutionen angehören.

Der zeitliche Ablauf bzw. die Organisation des Monitoring ist dem unten aufgeführten Schaubild zu entnehmen. Verantwortlich für das Monitoring ist die Geschäftsführung der LAG. Sie sammelt die erforderlichen Daten und bereitet sie für eine Bewertung auf.

Das Monitoring soll in Form einer jährlich stattfindenden Bewertung der Daten bzw. der Aussagen der Sachverständigen erfolgen. Diese Bewertung beinhaltet eine Beschlußfassung über die Schlußfolgerungen, die aus dem Monitoring zu ziehen sind einschließlich ggfs. erforderlicher Kurskorrekturen.

Urlaubsjournal 2009/2010


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