Regionales
Entwicklungskonzept für den Naturpark Wildeshauser Geest
2.
Struktur und Eignung der LAG
Da die Wildeshauser Geest sich über ein Gebiet von 14 Gemeinden erstreckt, ist bereits die Zahl der öffentlichen Akteure sehr gross. Zusammen mit den zu beteiligenden Akteuren ergibt sich eine Gruppe von mehr als 53 beteiligten Institutionen. Obwohl diese Gruppe die Größe eines Arbeitsgremiums weit überschreitet, wurden die Prioritäten in der Wildeshauser Geest auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens gesetzt. Da sich zudem zwischen den beteiligten Institutionen eine sichere Vertrauensbasis herausgebildet hatte, wurde eine im Vergleich zu anderen Regionen sehr große LAG gebildet. Diese LAG hat sich auf ihrer ersten Sitzung am 19. Februar 2001 konstituiert. Im Kasten auf der rechten Seite sind alle in der LAG vertretenen Institutionen aufgeführt. Wie ersichtlich, besteht die weit überwiegende Zahl der Mitglieder aus gesellschaftlichen Akteuren, womit die Forderung nach einer mindestens 50%igen Beteiligung dieser Akteure mehr als erfüllt ist.
- Landkreis Oldenburg
- Landkreis Diepholz (K)
- Landkreis Vechta
- Gemeinde Dötlingen
- Gemeinde Ganderkesee
- Gemeinde Großenkneten / Verkehrsverein Großenkneten
- Samtgemeinde Harpstedt
- Gemeinde Hatten (K)
- Gemeinde Hude
- Gemeinde Wardenburg
- Stadt Wildeshausen / Verkehrsverein Wildeshausen K
- Stadt Bassum
- Gemeinde Stuhr
- Stadt Syke
- Stadt Twistringen
- Gemeinde Visbek
- Gemeinde Goldenstedt
- Touristinformation Umtreff e. V. Wardenburg
- Niedersächsischer Heimatbund
- Landesverband Nds. Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
- Bund für Umwelt und Naturschutz (K)
- Landesfischereiverband Niedersachsen
- Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen
- Naturschutzverband Niedersachsen
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
- Biologische Schutzgemeinschaft Hunte-Weser-Ems
- Landesjägerschaft
- Naturschutzbund Deutschland
- Naturschutzstiftung des Landkreises Oldenburg
- Naturschutzstiftung des Landkreises Diepholz
- Naturschutzstiftung des Landkreises Vechta
- Förderverein Goldenstedter Moor (K)
- Lieselotte-Scipio-Stiftung für Natur,-Umwelt- und Tierschutz
- Regionales Umweltbildungszentrum Hosüne
- Regionales Umweltbildungszentrum Hollen
- Regionales Umweltbildungszentrum Diepholz
- Agenda e.V., Hude
- Kreislandvolkverband Oldenburg
- Landvolkverband Diepholz
- Landvolkverband Vechta
- Landfrauenverein Delmenhorster Geest
- Kreislandfrauenverband Weser Ems e.V. (K)
- Landfrauen Diepholz
- Arbeitsgemeinschaft der Landfrauenvereine des Landkreises Vechta
- Ländliche Erwachsenenbildung (K)
- Volkshochschulen im Landkreis Oldenburg (Hatten/Wardenburg, Ganderkesee, Hude, Harpstedt, Wildeshausen)
- Volkshochschule Diepholz
- Volkshochschule Vechta
- Landwirtschaftskammer Weser-Ems (K)
- Handwerkskammer Oldenburg (K)
- Kompetenzzentrum Ernährungswirtschaft Vechta
- Kompetenzzentrum Tourismus Bad Zwischenahn
- Hunte Regio e.V.
- Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest (K)
(K = Mitglied des Koordinierungsauschusses)
Trotz der großen Mitgliederzahl gibt es weitere Akteure, deren Mitgliedschaft in der neu konstituierten LAG diskutiert wurde. Es geht hier z.B. um die Arbeitsverwaltung oder auch konkrete Unternehmen. Diesbezüglich wurde beschlossen, bei der Umsetzung des REK weitere Akteure bei Bedarf in die fachspezifische Arbeit einzubinden (siehe auch 2.3).
Um ihre Arbeit auf eine geordnete Grundlage zu stellen, hat sich die LAG eine Geschäftsordnung gegeben. Diese ist im Kasten auf der nächsten Seite abgedruckt. Wichtigstes Element dieser Geschäftsordnung ist die Bildung eines Koordinierungsausschusses. Da man auch im Zusammenhang mit der Erstellung des REK nicht für alle Beratungen die Gesamtheit der LAG-Mitglieder benötigt, wurde der Koordinierungsausschuss bereits auf der konstituierenden Sitzung am 19.2.01 gebildet. Die im Koordinierungsausschuss vertretenen Institutionen sind in der rechts aufgeführten LAG-Mitgliederliste mit einem „K“ gekennzeichnet.
Zum vorläufigen Sprecher der der LAG wurde der Geschäftsführer des Zweckverbands Naturpark Wildeshauser Geest, Herr Rolf Eilers, gewählt. Sein Stellvertreter ist der Vorsitzende des Fördervereines „Goldenstedter Moor“ in Goldenstedt, Herr Willibald Meyer.
Die Geschäftsführung der LAG im Hinblick auf die haushaltsrechtliche Abwicklung der beantragten Förderung wird der Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest übernehmen (siehe Kap. 8.5). Da alle in der LAG vertretenen Landkreise und Gemeinden ohnehin auch im Zweckverband vertreten sind, besteht mit dieser Entscheidung eine einfache und transparente Möglichkeit, Kofinanzierungen für regionale Entwicklungsprojekte zusammenzubinden. Aus diesem Grund – und wegen seiner Bedeutung als tourismuspolitischer Akteur für die Gesamtregion - ist der Zweckverband auch Mitglied der LAG.
Wie die Liste der Mitglieder bereits zeigt, ist fachliche Kompetenz in vielen Bereichen der Regionalentwicklung bereits direkt in der LAG vertreten. Die Geschäftsordnung sieht zudem vor, dass in der Region aktive Institutionen auf Wunsch jederzeit in die LAG aufgenommen werden können.
Bei der weiteren fachlichen Arbeit ist weiterhin vorgesehen, jeweils (projekt- bzw. aufgaben-)spezifische fachliche Kompetenz für die Ausgestaltung der konkreten Aktivitäten (z.B. Gastronomen, Inhaber von Freizeiteinrichtungen, Forstwirtschaftler usw.) zu gewinnen bzw. einzubinden. Bereits bei der Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes, und besonders bei der Konzipierung der Maßnahmebereiche sowie der Leitprojekte wurden bereits ad-hoc-Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Fachwissen aus externen Institutionen gebildet (siehe auch Kap. 3), jeweils mit sehr guten Arbeitsergebnissen.
Geschäftsordnung der LAG Naturpark Wildeshauser Geest
Präambel
Für die Entwicklung des Naturparkes Wildeshauser Geest im Hinblick auf das EU-Programm Leader+ soll eine Lokale Partnerschaft (LAG) gegründet werden. Für diese LAG ist eine Geschäftsordnung unerläßlich, um das ordnungsgemäße Funktionieren zu gewährleisten. Sie ist auch Voraussetzung für die Kriterien zur Auswahl der LAG.
Geschäftsordnung
- Alle Vereine, Verbände, Körperschaften und Behörden, Stiftungen, die im Naturpark Wildeshauser Geest tätig sind, können Mitglied der LAG werden. Die LAG und deren Mitglieder sollen im Gebiet des Naturparks Wildeshauser Geest ansässig sein. Die Wirtschafts- und Sozialpartner stellen mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder.
- Alle Mitglieder der LAG müssen ihre Mitgliedschaft und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der LAG definitiv erklären. Dies kann schriftlich oder in einer Sitzung der LAG durch Willenserklärung zu Protokoll erfolgen.
- Die Sitzungstermine der LAG sollen einvernehmlich festgelegt werden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn mindestens ¼ der Mitglieder der LAG dies verlangt.
- Beschlüsse der LAG sollen einvernehmlich erfolgen; für einen Beschluss der LAG sind mindestens ¾ der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.
- Die LAG wählt aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in und eine/n stellvertretende/n Sprecher/in.
- Die vorläufige Geschäftsführung bis zur Anerkennung der LAG erfolgt durch die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Naturpark Wildeshauser Geest.
- Die Einladung zu den Sitzungen der LAG soll 2 Wochen vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung erfolgen.
- Zur Vorbereitung der Sitzungen der LAG und zur Koordinierung der Arbeitsabläufe wird von der LAG ein Koordinierungsausschuss gebildet. Der Koordinierungsausschuss soll repräsentativ besetzt sein. Die Sitzungen des Koordinierungsausschusses werden von der/dem Sprecher/in bzw. der/dem stellvertretende/n Sprecher/in der LAG geleitet.
Unter www.hunte-natur.de finden Sie Informationen zum Wasserwandern entlang der Hunte. Die kostenlose "Wasserwanderkarte Hunte" kann auf der Broschüren-Seite bestellt werden.
© 2001-2008
Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest
• Delmenhorster Straße 6
• 27793 Wildeshausen
Telefon 04431 / 85-351 Fax 04431 / 85-432
Kontakt: info@naturparkwildeshausergeest.de

