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Fahrradfreundliche Betriebe

Fahrradfreundliche Betriebe sind speziell gekennzeichnet. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) entwickelten Mindestkriterien:

  1. Aufnahme radfahrender Gäste auch für nur eine Nacht

  2. Abschließbarer Raum zur Aufbewahrung von Rädern über Nacht

  3. Trockenmöglichkeit für Kleidung und Ausrüstung

  4. Angebot eines reichhaltigen Frühstücks

  5. Bereitstellung regionaler Radwanderkarten, Bahn- und Busfahrpläne

  6. Bereitstellung eines Fahrradreparatursets für kleinere Reparaturen

  7. Informationen über die nächstgelegenen Fahrradwerkstätten

Kriterien für Campingplätze

 (Die Punkte 4 - 7 oben gelten ebenso)

  1. Abgegrenzte grasbewachsene Zeltfläche für Radfahrer und andere nicht motorisierte Gäste

  2. Gesicherte Abstell- und Parkmöglichkeiten an einem Anlehnbügel auf oder in der Nähe der Zeltwiese

  3. Keine zusätzliche Gebühr für die Aufnahme von Fahrrädern

Empfehlungen und Regeln für Radfahrer

  • Radfahren ist auf Wegen in der freien Natur erlaubt. Fußgänger haben Vorrang vor Radfahrern.

  • Verkehrsregeln und Wegsperrungen müssen beachtet werden.

  • Vermeiden Sie bitte unnötigen Lärm.

  • Halten Sie Natur und Landschaft sauber.

  • Von März bis Oktober sind Rauchen und offenes Feuer in Wald, Moor und Heide verboten.

Vielen Dank für die Beachtung dieser Empfehlungen.

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Urlaubsjournal 2011/2012
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Wasserwanderkarte Hunte


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Faszination Archäologie
 

Mystische Routen rund um die Steinzeit finden Sie unter www.steinzeitreise.de